Abgabehinweise Gefahrstoffe

Verpackung und Abgabe der Gefahrstoffe von Hedinger:

Apotheken können die Produkte aus dem Hause Hedinger in der Originalverpackung an Ihre Kunden abgeben.Alle Gefahrstoffe werden von uns ausschließlich in fabrikneuen, baumustergeprüften (Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung) Gebinden mit der vollständigen Gefahrstoffkennzeichnung geliefert. Wir erfüllen damit sämtliche Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (im weiteren CLP-Verordnung genannt) und der Gefahrgutverordnung (regelt in Deutschland den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut).
Unter bestimmten Bedingungen können die Gefahrgutsymbole die Gefahrenpiktogramme (nach CLP-Verordnung 1272/2008) bzw. Gefahrensymbole (nach Richtlinie 1999/45/EG, bei Inverkehrbringung bis 1.6.2015) ersetzen. Eine ausführliche Erklärung mit Zitierung der Fundstellen in den Gesetzestexten haben wir für Sie als pdf-Datei zum Download bereit gestellt. Die Beratung gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung können Apotheken leicht anhand unserer Sicherheitsdatenblätter durchführen. Weitere wissenswerte Einzelheiten zur Abgabe von Gefahrstoffen finden Sie unter Gefahrstoffe und private Endverbraucher bzw. Gefahrstoffe und berufsmäßige Verwender.