Abgabehinweise Gefahrstoffe

Verpackung und Abgabe der Gefahrstoffe von Hedinger:

Apotheken können die Produkte aus dem Hause Hedinger in der Originalverpackung an Ihre Kunden abgeben.Alle Gefahrstoffe werden von uns ausschließlich in fabrikneuen, baumustergeprüften (Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung) Gebinden mit der vollständigen Gefahrstoffkennzeichnung geliefert. Wir erfüllen damit sämtliche Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Gefahrgutverordnung (ADR/RID). Unter bestimmten Bedingungen können ADR- Transportsymbole Gefahrstoffsymbole bzw. Piktogramme (nach GHS) ersetzen. Eine ausführliche Erklärung mit Zitierung der Fundstellen in der Literatur haben wir für Sie als pdf-Datei zum Download bereit gestellt. Die Beratung gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung können Apotheken leicht anhand unserer Sicherheitsdatenblätter durchführen. Weitere wissenswerte Einzelheiten zur Abgabe von Gefahrstoffen finden Sie unter Gefahrstoffe und private Endverbraucher bzw. Gefahrstoffe und berufsmäßige Verwender.