Neueinstufung von Borax und Borsäure
Mit der Richtlinie 2008/58/EG der Kommission vom 21. August 2008 hat sich die Einstufung von Dinatriumtetraborat Decahydrat (Borax) und Borsäure geändert.
Borax und Borsäure sind bisher nicht als Gefahrstoffe eingestuft gewesen. Nach neuesten Erkenntnissen sind die Stoffe nun als fortpflanzungsgefährdend eingestuft:
Repr. Cat. 2; R 60-61
Kennzeichnung:
T; R 60-61; S 53-45
R 60 - kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 61 - kann das Kind im Mutterleib schädigen
S 1/2 - Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S 53 - Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. - Nur für den berufsmäßigen Verwender-.
S 45 - bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Die geänderte Einstufung muss bis zum 01. Juni 2009 umgesetzt sein.
Bitte beachten Sie:
Art.-Nr. HA 500 - Experimentierset "Nachwachsende Rohstoffe" enthält Borax.
Art.-Nr. HA 700 - Experimentierset "Kunststoffe" enthält Borax und Borsäure.

