Apotheken

Die Abgabe von Gefahrstoffen

  • an berufsmäßige Verwender
  • an private Endverbraucher

An dieser Stelle gehen wir auf die wichtigen Punkte bei der Abgabe von Gefahrstoffen an berufsmäßige Verwender (z.B. Labors, Ärzte, Handwerker) und private Verbraucher ein. Die Zitate aus den Verordnungen sind Auszüge und geben den Gesetzestext nicht in seinem vollständigen Wortlaut wieder.

Abgabehinweise für die Abgabe von Gefahrstoffen an private Endverbraucher zu folgenden Produkten der Aug. Hedinger GmbH & Co. KG können Sie aufrufen und ausdrucken:

Stand 03/2024

Informationen zum Verpackungsgesetz

Hediger lizenziert seine Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Verpackungsgesetz für Lieferungen an private Endverbraucher und vergleichbare Anfallstellen im Sinne des Verpackungsgesetzes wie

  • Apotheken
  • Bildungseinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • usw.

 

Die Verwertung der von Hedinger in verkehrgebrachten Verkaufsverpackungen nach § 6 Verpackungsgesetz erfolgt über das Duale-System der Firma Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH in Köln.

Der Nachweis der Abgabe einer durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Vollständigkeitserklärung kann ab Mitte Mai für das Vorjahr unter hier eingesehen werden.

Schadstoffhaltige Füllgüter sind gemäß § 6 Abs. 9 von der Verwertung durch ein Duales-System ausgeschlossen. Schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne der Verpackungsverordnung sind:

Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O brandfördernd oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind. Darunter fällt auch die nicht nach der Gefahrstoffverordnung mit dem Gefahrensymbol O (brandfördernd) zu kennzeichnende Wasserstoffperoxidlösung mit einem Massengehalt von mehr als 12 Prozent.

Dies betrifft folgende Produkte von Hedinger:

  • Ether Ph. Eur.
  • Methylenchlorid techn.
  • Wasserstoffperoxid-Lösung 30% Ph. Eur.

 

Für diese Stoffe werden die bisher bewährten Entsorgungswege beibehalten.