Life Science

Unterstützung für Ihre Lebensmittelverantwortung

Das EU-Recht (EG-Verordnung 178/2002) fordert von Lebensmittelherstellern vollständige Rückverfolgbarkeit der Produkte und der eingesetzten Rohstoffe auf allen Produktions- und Vertriebsstufen. Außerdem werden an Lebensmittelzusatzstoffe bestimmte Reinheitsanforderungen gestellt (Richtlinie 95/2/EG).

Um unsere Kunden im Lebensmittelbereich in der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen, gewährleistet Hedinger die vollständige Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Qualitätsanforderungen der gelieferten Lebensmittelzusatzstoffe.

Basis sind ständige Qualitätskontrollen und unsere regelmäßgien Audits der Produktionsstätten.

Gerne erfüllen wir darüber hinaus Ihre individuellen Wünsche wie

  • Analytik
  • Verpackung
  • Dokumentation