Natriumhypochlorit-Lösungen

"Natriumhypochlorit gilt in einer Konzentration zwischen 0,5% und 5% als Spüllösung der ersten Wahl für die Wurzelkanalbehandlung", schreibt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) [1].

Durch die Spülung mit Natriumhypochlorit werden nicht nur Dentinspäne entfernt, sondern auch Bakterien abgetötet. Außerdem löst es Reste des Pulpagewebes auf und entfernt diese. Natriumhypochlorit wird deshalb in der Zahnheilkunde zur Wurzelkanalspülung bei der Wurzelbehandlung verwendet.

Dabei werden Lösungen mit unterschiedlichen Natriumhypochlorit-Konzentrationen, üblicherweise zwischen 0,5 % und 3 % angewendet. Dabei erhöhen sich die antimikrobielle Wirkung und die Auflösung des Pulpagewebes mit ansteigender Konzentration. Die gelegentlich verlangte Natriumhypochlorit-Lösung 5 % ist, wie alle höher konzentrierten Natriumhypochlorit-Lösungen, relativ instabil (Kühllagerung notwendig) und schlechter verträglich [2;3].

 

Natriumhypochlorit-Lösung ist mit verschiedenen Chlorgehalten auf dem Markt erhältlich. Die 12,5%-ige Lösung ist jedoch instabil und verliert innerhalb von 6 Monaten über die Hälfte ihres Chlorgehaltes (von 15,0% auf 6,0% bei Zimmertemperatur). Die Verdünnung der konzentrierten Lösung zu einem zahnmedizinisch anwendbaren Produkt ist für den Apotheker zwar möglich, aber nicht wirtschaftlich; denn bevor verdünnt wird, muss der tatsächliche Chlor-Gehalt der konzentrierten Lösung über Titration ermittelt werden. Dieser Mehraufwand kann preislich kaum an die Kunden weitergegeben werden - aber wir können diesen Mehraufwand für Sie übernehmen.

Hedinger bietet bereits verdünnte 1%-ige und 3%-ige Natriumhypochlorit-Lösungen preislich attraktiv als pharmazeutischen Wirkstoff an. Sie sind über Apotheken erhältlich. Die Lösungen haben den Vorteil, dass sie ungeöffnet 18 Monate (1%-ige Lösung) bzw. 10 Monate (3%-ige Lösung) stabil sind. Ein pharmazeutischer Wirkstoff ist ein zertifizierter Wirkstoff, der im Rahmen der Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung in der Rezeptur weiter verwendet werden kann.

Hedinger stellt die 1%-ige und 3%-ige Natriumhypochlorit-Lösung GMP-gerecht im Reinraum der Klasse D her. Bereits die 12,5%-ige Lösung ist filtriert, die verdünnten Lösungen werden nochmals über einen 0,2 µm Filter in 250 ml und 500 ml Flaschen abgefüllt. Diese Herstellungspraxis entspricht den Regelungen des EU-GMP Leitfadens Teil II für pharmazeutische Wirkstoffe. Darüber hinaus prüft das Qualitätskontroll-Labor von Hedinger die Qualität nach den anerkannten Regeln des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC). Die Lösungen sind daher mit Prüfzertifikat erhältlich:

Die 1%-ige und 3%-ige Lösung wird in Polyethylengebinden geliefert, die sich zur direkten Weitergabe eignen. In Glasflaschen dagegen kann es zu Auskristallisation kommen. Alle Natriumhypochlorit-Lösungen sollen unter 25 Grad Celsius und vor Licht geschützt gelagert werden.

[1] Stellungnahme der AG Endodontologie und Traumatologie der DGZ, Version 1.0, DZZ 10/2006, C. Barthel, M. Georgi, E. Schäfer, A. Petschelt, S. Flachsenberg, T. Neuber, C. Kockapan, R. Weiger, M. Hülsmann

[2] Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) 2006, 11. Auflage, Bundeszahnärztekammer, S. 21 22, N. N.,www.bzaek.de, Rubriken: Zahnärzte Arzneimittelkommission Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) 2006 „IZA 2006“-Gesamtdokument. Lesedatum: 3.8.2009

[3] Endodontie. Eine Literaturübersicht. Schweiz. Mschr. Zahnheilk. 88 (1978) 417 445, Guldener. P. H. A.

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