Nachhaltigkeit

REACH

Umsetzung der neuen Chemikaliengesetzgebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) stellt hohe Anforderungen an alle Unternehmen, Gewerbetreibende und Bildungseinrichtungen, die chemische Stoffe und Gemische herstellen, importieren, handeln oder nutzen. Mit Wirkung zum 1. Juni 2007 hat die Europäische Union mit der REACH-VO das Chemikalienrecht neu geordnet, um den sicheren Umgang mit Chemikalien von der Herstellung bis zur Entsorgung zu gewährleisten. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 umfasst die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH betrifft alle Akteure in der Lieferkette - vom Hersteller, Importeur über den Händler bis hin zum nachgeschalteten Anwender (Downstream User) chemischer Stoffe - und gilt für fast alle chemischen Stoffe als solche oder in Gemischen, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Erzeugnisse sind von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, bestimmte Daten über ihre Stoffe vorzulegen und nachzuweisen, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung ihrer Stoffe keine Gefahren für Mensch und Umwelt auftreten. Ein Stoff als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen, darf nur dann in der Europäischen Gemeinschaft hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn er bei der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) registriert ist.

REACH berührt alle umwelt- und arbeitsschutzrelevanten Themen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Überprüfung der Anforderungen an das Risikomanagement und dessen Auswirkung auf innerbetriebliche Abläufe.

Ziele

  • Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt vor möglichen Gefährdungen durch Chemikalien
  • Verbessertes Risikomanagement im Umgang und bei der Verarbeitung von Chemikalien
  • Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie in der EU
  • Verlagerung der Verantwortung für die Beurteilung von Risiken von den Behörden zum Hersteller
  • Gleichzeitig soll der freie Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessert werden.

 

Hedinger unterstützt ausdrücklich die Ziele von REACH: Ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen und alternative Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren zu fördern. 

Wir verstehen REACH als Teil einer wachsenden allgemeinen Tendenz von Regulierungen
mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung, Herstellung und Verwendung von Chemikalien
sicherzustellen. Hedinger ist bestrebt, in enger Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten die REACH-VO möglichst reibungslos umzusetzen.

Um für unsere Kunden die Verfügbarkeit unseres aktuellen Produktsortiments sicher zu stellen und um zu gewährleisten, dass die von uns verwendeten Produkte und alle an uns gelieferten Substanzen ebenfalls REACH-konform sind, stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Lieferanten.

Wir überprüfen kontinuierlich unser Produktsortiment, um die Konformität mit den spezifischen Anforderungen der REACH Verordnung sicherzustellen.

 

Bei weitergehenden Fragen setzen Sie Sich gerne mit uns in Verbindung.

Kontakt: infohedingerde

Für weitere Informationen möchten wir auf die Website der ECHA bzw. auf den REACH-CLP-Helpdesk der BAuA verweisen.